Bedenken sind gut ... diese auch schriftlich anzumelden, ist noch besser!

Das Sprichwort sagt: Die Letzten beißen die Hunde. Und damit sind wir gleich bei den Fliesenlegern, denn die sind bekanntlich immer die Letzten auf der Baustelle und damit alles andere als fein raus. Denn wird im Vorfeld unsachgemäß geplant oder gearbeitet, ist auch der Fliesenleger dran. Denn er muss ja mit der Vorleistung arbeiten. Stellt der Fliesenleger planerische Fehler, Mängel an den Untergründen, Werkstoffen oder anderen Dingen fest, muss er diese melden. Und zwar schriftlich: Mit dem Formblatt „Bedenken richtig anmelden“ von strasser geht’s nicht nur schnell, sondern vor allem auch rechtssicher.

Die gängige Praxis ist die: Viele Fliesenleger nehmen vorhandene Mängel als gegeben hin und nehmen den Mehraufwand für deren Beseitigung und das Risiko auf die eigene Kappe. Entweder, um Stress mit dem Auftraggeber zu vermeiden oder, um den Kollegen aus dem Vorgewerk nicht anzuschwärzen. Dieses Verhalten ist jedoch von Grund auf falsch und führt häufig zu Schäden im Belag. Das schädigt nicht nur den Auftraggeber, sondern schmälert auch den Gewinn des Fliesenlegers. Im schlimmsten Fall steht sogar seine Existenz auf dem Spiel.

Achtung: Bedenken mündlich anzumelden reicht nicht!

Wirklich rechtssicher wird’s nur mit der Bedenkenanmeldung gemäß VOB/B §4 Abs. 3. Hört sich kompliziert an – ist es aber nicht! Mit dem Formblatt „Bedenken richtig anmelden“ von strasser ist das im Handumdrehen erledigt und vor Gericht trotzdem hieb- und stichfest.

Vorhandene Mängel schriftlich mitteilen

Stellt ein Fliesenleger einen Mangel in der Planung oder im Vorgewerk fest, muss er seine Bedenken schriftlich anmelden. Das gilt sowohl bei einem BGB Werkvertrag als auch bei einer Beauftragung nach der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen). Doch Vorsicht: Ein einfaches Anmelden der Bedenken reicht nicht aus. Fliesenleger müssen sie umfassend beschreiben und nachvollziehbar begründen. Auch müssen mögliche Folgeschäden erläutert werden. Bei all dem unterstützt strasser den Fliesenleger mit dem vorgefertigten Formblatt „Bedenken richtig anmelden“.

Nachtragsangebot stellen

Schritt zwei: Ist die Bedenkenanmeldung erfolgt, muss der Auftraggeber diese zur Kenntnis nehmen und anerkennen. Gegebenenfalls muss der Fliesenleger ein Nachtragsangebot erstellen und sich diesen Auftrag schriftlich bestätigen lassen. Stellt sich also heraus, dass der Untergrund nicht geeignet ist, bleibt meist nur eins: Rückbau!

Es kann durchaus passieren, dass der Auftraggeber der Annahme der angemeldeten Bedenken nicht zustimmt und/oder diese verweigert. Dann muss der Fliesenleger ihm schriftlich und bestimmt mitteilen, dass die Arbeit ohne jegliche Gewähr ausgeführt wird. Auch hier unterstützt das Formblatt den Fliesenleger-Profi, denn dieser Zusatz ist bereits enthalten.

Für das alles braucht es nur einen Klick: Hier können sich Fliesenleger das Formblatt „Bedenkenanmeldung gemäß VOB/B §4 Abs. 3“ kostenlos herunterladen.